Corona Regeln gültig ab 26. Januar 2022
Angesichts der neuen Coronaverordnung des Landes NRW hat der FLVW ebenfalls neue Regeln herausgegeben. Sie regeln die Teilnahme an Traning und Spielen sowie das Thema Spielabsagen aufgrund zu vieler erkrankter Spieler.
Wichtig: Nach § 4 (2) Ziffer 4 der Coronaschutzverordnung (Corona VO) des Landes NRW (gültig ab
16.01.2022) dürfen nur noch immunisierte (geimpft oder genesen) Personen im
Amateursport die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in
Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum betreiben. Spieler mit
einer Erstimpfung können übergangsweise bis zur zweiten Impfung als Ersatz der
Immunisierung einen Testnachweis nach § 2 Absatz 8a Satz 1 Corona VO auf der
Grundlage einer PCR-Testung (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.
Ausgenommen von dieser Regeln sind Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahren