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Warum nicht Schiedsrichter werden?

Hier noch die Möglichkeit kurzfristig an einem Schiedsrichterlehrgang teilzunehmen oder aber ab dem 27.09.2019 gibt es ein zusätzliches Angebot. Hier kann man de Lehrgang an einem Wochenende absolvieren.

Neuer SR-Anwärterlehrgang

Am 09.09.2019 beginnt ein neuer SR-Anwärterlehrgang im Kinder- und Jugendhaus der Manuel

Neuer Kids Foundation, Urbanusstr. 31, 45894 Gelsenkirchen-Buer (Zugang über die Romanusstr.).

Beginn: 18:00Uhr Wir bitten alle Vereine, uns Interessenten ab 12 Jahre zu schicken, die als

Schiedsrichter ausgebildet werden möchten. Wir wenden uns ganz besonders an die Vereine, die

nicht über genügend Schiedsrichter verfügen.

Der Lehrgang findet an folgenden Tagen statt:

-Montag, 09.09.2019 von 18:00 - 22:00 Uhr

- Donnerstag, 12.09.2019 von 18:00 - 21:00 Uhr

-Donnerstag, 19.09.2019 von 18:00 - 21:00 Uhr

- Montag, 23.09.2019 von 18:00 - 21:00 Uhr

- Donnerstag, 26.09.2019 von 18:00 - 21:00 Uhr

- Freitag, 27.09.2019 von 18:00 - 22:00 Uhr

Die Prüfung findet am Samstag, den 28.09.2019, statt.

Interessenten werden gebeten, sich entweder schriftlich bei: Lars Sielemann, Torgauer Str. 15, 45886

Gelsenkirchen oder per Email ( l.sielemann@googlemail.com ) anzumelden.

Anzugeben sind: Name, Geb.-Datum, Adresse, Telefon, Email-Anschrift, und ggf. Verein. Alternativ

ist auch eine Onlineanmeldung über den Link auf der Homepage des Kreis 12 möglich.

www.flvw-kreis-12.net/schiedsrichter Fragen zum Kurs beantwortet jedes Mitglied des

Kreisschiedsrichterausschuss gerne. Wir freuen uns auf die neuen Kolleginnen und Kollegen

 

Termine

zentraler Schiedsrichteranwärterkurs vom 27. - 29.09.19 in Kaiserau

hier noch ein weiterer Kurs für Anwärter:

zentraler Schiedsrichteranwärterlehrgang im SportCentrum Kaiserau 2019

Veranstalter: Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen

Veranstaltungsnummer :19-Z-02320

Termin : 27.09.2019 13:00 Uhr - 29.09.2019 12:30 Uhr

eine Anmeldung ist bis zum 20.09.2019 möglich

Voraussetzungen : Für die Tätigkeit als Fußball-Schiedsrichter solltest Du folgende Voraussetzungen

erfüllen: Spaß und Interesse am Fußball - Mindestens 14 Jahre alt (über Ausnahmen entscheidet der

Verbandsschiedsrichterausschuss) - Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein - Teilnahme

am Anwärterlehrgang - Erfolgreiches Bestehen der Anwärterprüfung (Lauf- und Regeltest) - Zeit für

mindestens zwei Spielleitungen im Monat - Prüfungszeiten für die Laufstrecken: - 50m in max. 9,5

Sek. (Frauen 11 Sek.) - 100m in max. 16,6 Sek (Frauen 19 Sek.) - 1000m in max. 5.30 Min. (Frauen

6:00 Min.) Inhalte Beim sogenannten Anwärterlehrgang wird Dir das nötige Wissen vermittelt und am

Ende in einer theoretischen Prüfung abgefragt (30 Regelfragen). Der zweite Teil besteht aus einer

praktischen Einheit (Lauftest) auf dem Sportplatz. Nach bestandener Prüfung wirst Du schon bald als

Schiedsrichter mit den ersten Spielleitungen beauftragt, in denen Dir ein erfahrener Kollege als „Pate“

zur Seite steht. Ziele Jeder fängt mal klein an, so auch der Schiedsrichter bzw. die Schiedsrichterin.

Die ersten Spiele werden in der Regel auf einem Kleinfeld absolviert (E- und F-Junioren), um sich

ein wenig an die neue Aufgabe heranzutasten. Nach dieser „Orientierungsphase“ folgen weitere

Spiele in den weiteren Juniorenspielklassen. Diese Schritte sind sinnvoll und notwendig, um ein

Gefühl für die ungewohnte Perspektive zu bekommen und sich langsam auf die Neuerungen

einzustellen. In der Regel hängt der „Aufstieg“ innerhalb der Juniorenspielklassen vom Alter und dem

Leistungsstand ab. Ab 18 Jahren ist auch ein Einsatz bei den Senioren möglich. Besonders talentierte

Schiedsrichter/ innen werden auch schon im Alter von 17 Jahren in diesem Bereich eingesetzt. Der

Aufstieg bis zur Senioren Kreisliga A wird kreisintern geregelt und die Einteilung durch den jeweiligen

Schiedsrichteransetzer im Kreis vorgenommen. Auch die Schiedsrichter/innen für die Bezirksliga

werden vom Kreis gemeldet, müssen jedoch beim Verband regelmäßig eine Prüfung ablegen, um

Spiele in dieser Klasse zu leiten.

Der Lehrgang beginnt am Freitag um 13.00 Uhr und endet am Sonntag gegen 13.00 Uhr.

Die Lehrgangsgebühr beträgt 95,00 Euro.

Unterkunft im Doppelzimmer und Verpflegung sind in der TN-Gebühr enthalten.

Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine sportärztliche Untersuchung angeraten, zudem erfolgt

die Teilnahme auf eigene Gefahr. Minderjährige Teilnehmer- und Teilnehmerinnen müssen für den

Lehrgang eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitbringen, dass Sie am Lehrgang

teilnehmen dürfen.

Veranstaltungsort SportCentrum Kaiserau, Jakob-Koenen-Str. 2, 59174 Kamen

Ansprechpartner Christian Eckle, E-Mail: christian.eckle@flvw.de, Telefon: 02307-371505